Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen MR Kooperations & Handels GmbH & Co KG, Daimlerstraße 15 32108 Bad Salzuflen und dem Kunden. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen, es sei denn es ist etwas anderes vereinbart. Es gilt stets die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Vertragssprache ist Deutsch.
Angebote und Kostenvoranschläge erfolgen stets unverbindlich und freibleibend.
Der Kundenauftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er von uns schriftlich oder in Textform bestätigt worden ist. Alternativ gilt der Vertrag als geschlossen, wenn wir die vereinbarte Lieferung/Leistung ausführen.
Kostenvoranschläge für Einzelanfertigungen sind kostenpflichtig, sofern nicht anders schriftlich vereinbart wird.
Soweit nicht anders bezeichnet, sind sämtliche Preisangaben netto, also zzgl. der jeweils gesetzlich geltenden MwSt.
Unsere Rechnungen sind binnen einer Frist von 8 Tagen nach Datum der Rechnungserstellung zahlbar, soweit nicht anders vereinbart oder auf dem Angebot oder der Rechnung vermerkt ist.
Zum Einbehalt von Skonto oder anderen Abzügen ist der Kunde, soweit nicht konkret vereinbart, nicht berechtigt.
Ist die Zahlungsfrist überschritten, kommt der Kunde automatisch in Verzug. Die entstehenden Rechtsfolgen bestimmen sich nach den gesetzlichen Regelungen.
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Die angegebenen Leistungs- und Liefertermine sind unverbindlich.
Konstruktions- und/oder Formänderungen, die auf Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Kunden. Das Risiko geht regelmäßig mit Übergabe der Ware an ein Transportunternehmen auf den Kunden über. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
Bei Paketlieferungen von kleineren Produkten gelten die jeweiligen Beförderungsbedingungen des Versanddienstleisters.
Ist der Kunde Verbraucher in Sinne des § 13 BGB, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache, auch beim Versendungskauf, erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug mit der Annahme ist.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt auf sichtbare Schäden bzw. offensichtliche Mängel zu untersuchen. Zeigen sich Schäden an der Verpackung des Gegenstandes, hat er diese unverzüglich dem Transportunternehmen anzuzeigen. Wird diese Pflicht verletzt, sind wir berechtigt, Ansprüche des Kunden hinsichtlich dieser Beschädigung (en) zurückzuweisen.
Erbringt der Schuldner seine Leistung nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Leistung oder Nacherfüllung nicht, hat der Gläubiger die Möglichkeit, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten.
Der Kunde ist verpflichtet, den Liefergegenstand innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme können wir von unseren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse, sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistungen erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken und für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung sind wir berechtigt ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Soweit wird Schadenersatz verlangen, so beträgt dieser 10% des vereinbarten Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn ein höherer Schaden nachgewiesen wird oder der Kunde nachweist, dass ein geringer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung einer Vertragsstrafe ist in dieser Regelung ausdrücklich nicht zu sehen.
Das Eigentum an unseren Lieferungen geht erst nach Eingang aller Zahlungen bzw. Einlösung aller Wechsel aus der Geschäftsverbindung auf den Kunden über, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete
Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für
unsere Saldoforderung. Be- und Verarbeitung erfolgen für uns unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach §
950 BGB, ohne uns zu verpflichten.
Der Kunde darf unser Eigentum nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und so lange er nicht im Verzug ist, veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Kunde nicht berechtigt. Die Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten, und zwar gleich, ob der Kunde die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung oder ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterveräußert wird.
Bis zur vollständigen Zahlung des Werklohns, bestehen die Rechte aus Paragrafen 647 BGB (Werkunternehmerpfandrecht) unbeschadet, selbst wenn die Sache an den Kunden ausgehändigt wurde.
Die Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren innerhalb von zwei Jahren ab Lieferung/Abnahme. Hiervon abweichend gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr, wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständig beruflichen Tätigkeit handelt.
Handelt es sich um eine gebrauchte Kaufsache und ist der Käufer kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher), ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
Diese Ausschlüsse bzw. Verkürzungen gelten nicht, sofern der Mangel durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde, zwingend gesetzlich gehaftet wird, oder der Mangel in einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gegeben ist.
Die Gewährleistung wird nach den gesetzlichen Bestimmungen erbracht. Zeigen sich Mängel, ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige hat in Textform zu erfolgen. Ist der Kunde kein Verbraucher, ist die MR Kooperations & Handels GmbH & Co KG GmbH & Co. KG zur eigenen Ausübung des Wahlrechts bzgl. Nachbesserung oder Nachlieferung berechtigt.
Sollte sich das Gewährleistungsverlangen des Kunden wegen Fehlens eines Gewährleistungsmangels als unberechtigt herausstellen, so ist der Kunde verpflichtet, die entstandenen Kosten der vermeintlichen Mängelbeseitigung zu übernehmen.
Sofern nicht schriftlich vereinbart, geben wir keine Garantiezusagen oder Zusicherungen außerhalb der gesetzlich bestehenden Gewährleistungsrechte ab.
Dem Kunden ist bekannt und er willigt ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen Daten von uns gespeichert werden. Die Daten werden nur zur Abwicklung der mit dem Kunden geschlossenen Verträge und für die technische Administration verwendet und unter strikter Beachtung gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere der DSGVO verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ohne Zustimmung des Kunden erfolgt nur, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung, insbesondere Weitergabe von Bestelldaten an Lieferanten oder zu Abrechnungszwecken erforderlich ist oder der Kunde zuvor eingewilligt hat.
Die Geschäftsbedingungen zwischen uns und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Vertragsteile ist Bad Salzuflen. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder einen öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist das Gericht unseres Hauptsitzes ,derzeit 32108 Bad Salzuflen zuständig.
Sollten einzelne der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, so ist die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen von Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Auf deren Einhaltung kann im Einzelfall nur schriftlich verzichtet werden. § 11 Gerichtsstand / Erfüllungsort
Stand Oktober 2021